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Willkommen2026-06-19T18:02:12+02:00

Wenn’s Recht sein soll

Mahnung wegen Gewerkschaftsbeiträgen erhalten?
Das Team EurAA Forderungsmanagement klärt Ihre Fragen zu Gewerkschaftsbeiträgen, offenen Forderungen oder Ratenzahlungen.
Wir helfen Ihnen schnell, fair und unkompliziert weiter.

Sie haben

  • ein Schreiben von EurAA erhalten
  • eine Mahnung erhalten
  • einen Brief vom Gericht bekommen
  • Angst vor Kosten

Wer wir sind und wie wir helfen

Über 20 Jahre Erfahrung im gewerkschatlichen Umfeld

Seit 2006 für Sie da

Wir heißen EurAA. Seit dem Jahr 2006 helfen wir Menschen bei rechtlichen Fragen.

Unsere Spezialisierung

Wir sind Experten für das Arbeitsrecht und das Sozialrecht. Das bedeutet: Wir arbeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für Betriebsräte und für Gewerkschaften. Wir kümmern uns um Ihre Rechte.

Wir stehen an Ihrer Seite

Wir arbeiten eng mit Gewerkschaften zusammen. Viele von uns haben früher selbst bei der *DGB Rechtsschutz GmbH* gearbeitet. Wir kennen die Probleme von arbeitenden Menschen ganz genau.

Faire Lösungen statt Streit vor Gericht

Wenn Sie Post von uns bekommen haben, geht es meistens um eine offene Rechnung (Forderung). Uns ist wichtig: Wir wollen keinen unnötigen Streit und keine teuren Gerichtsverfahren. Wir suchen gemeinsam nach einer fairen Lösung, die für beide Seiten passt.

Ihre Vorteile bei uns:

* Persönliche Ansprechpartner: Bei uns arbeiten echte Menschen, die Ihnen zuhören. Sie können uns anrufen oder schreiben. Wir erklären Ihnen alles verständlich und ohne Druck.
* Möglichkeit zur Ratenzahlung: Wenn Sie das Geld nicht auf einmal bezahlen können, ist das kein Problem. Sie können die Summe in kleinen Teilen (Raten) abbezahlen.
* Nachträgliche Anpassung von Gewerkschaftsbeiträgen: Manchmal ändern sich die Lebensumstände. Wenn es um offene Gewerkschaftsbeiträge geht, können wir diese oft auch nachträglich anpassen.

Haben Sie Post von uns bekommen oder haben Sie Fragen? Melden Sie sich einfach bei uns. Wir finden gemeinsam einen guten Weg!

Was bedeutet das Schreiben, das Sie erhalten haben?

Wenn Gewerkschaftsbeiträge über einen längeren Zeitraum offen sind, kann die Bearbeitung an EurAA übertragen werden.

Das bedeutet nicht automatisch, dass ein Gerichtsverfahren bevorsteht. In vielen Fällen lassen sich offene Fragen direkt klären.

Unser Ziel ist eine schnelle und faire Lösung.

Der Ablauf grafisch erklärt

Für Schuldner und Zahlungspflichtige

Auch wenn wir im Auftrag der Gewerkschaft handeln, legen wir Wert auf transparente und faire Kommunikation mit allen Beteiligten.

Unsere Grundsätze im Umgang mit Schuldnern:

Respektvolle Ansprache:
Wir vermeiden pauschale Drohungen und setzen auf sachliche, nachvollziehbare Kommunikation.

Klare Fristen und Optionen:
Schuldner erhalten realistische Fristen sowie die Möglichkeit zur Stellungnahme oder Ratenzahlung.

Vermeidung gerichtlicher Eskalation:
Wo möglich, wird eine außergerichtliche Einigung angestrebt – etwa durch Zahlungsvereinbarungen oder Vermittlungsgespräche.

Soziale Verantwortung:
Wir wissen um die besondere Situation vieler Beschäftigter und Betriebsparteien – deshalb achten wir darauf, dass rechtliche Schritte verhältnismäßig bleiben.

FAQ

Vielleicht können wir Ihnen einige Fragen direkt hier beantworten.

Warum habe ich eine Mahnung erhalten?2026-06-19T14:10:58+02:00

Die Gewerkschaft hatte Sie bereits mehrfach versucht zu erreichen und mit Ihnen Rücksprache nehmen wollen. Das hat leider nicht geklappt.

Da die Mitgliedsbeiträge für die Gewerkschaft unabdingbar sind, um Tarifverträge, Rahmenvereinbarungen, Lobby-Arbeit in der Politik insbesondere zu sozialen Gerechtigkeitsfragen, Migration, gleicher Lohn für gleiche Arbeit und vieles mehr durchzusetzen, ist die Gewerkschaft auf Ihren Beitrag angewiesen. Vergessen Sie bitte nicht, es geht auch um Serviceleistungen wie Rechtsschutz in allen Instanzen im Arbeits- und Sozialrecht (hier sind mehr als 360 Juristinnen und Juristen ausschließlich für Gewerkschaftsmitglieder tätig), teilweise auch im Finanz- und Verwaltungsrecht und vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg sowie den Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Deshalb ist der Mitgliedsbeitrag als Solidarbeitrag ein unverzichtbarer Beitrag für die erfolgreiche Arbeit der Gewerkschaften.

Kann ich die Summe auch in Raten zahlen?2026-06-19T14:14:26+02:00

Selbstverständlich, wir bieten Ihnen die Möglichkeit, mit uns eine Ratenzahlungsvereinbarung abzuschließen. Bitte nehmen Sie hierzu mit uns Kontakt auf oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Bitte zögern Sie nicht danach zu fragen. Geben Sie einfach Ihren Ratenwunsch an.

Die Beiträge sind zu hoch2026-06-19T14:16:42+02:00

Die Beiträge errechnen sich nach Ihrem Brutto-Entgelt- ohne Zulagen und Überstunden. Sollten Sie im Krankengeldbezug sein, in der Ausbildung, in Rente oder Arbeitlosengeld erhalten, fotografieren oder scannen Sie die Unterlagen und sende Sier diese uns unter Angabe des Aktenzeichens per Mail oder über unser Kontaktformular zu. Wir reichen die Unterlagen an die Gewerkschaft zur Anpassung der Beiträge weiter.

Sie glauben, die Forderung ist nicht korrekt?2026-06-19T14:22:56+02:00

Sagen Sie uns warum hier ein Fehler vorliegen sollte.

Wenn Sie die Mitgliedschaft gekündigt haben sollten, ist dies nur schriftlich statthaft. Kündigungen per Mail, WhatsApp, SMS oder per Telefon oder gar mündlich können aus satzungsrechtlichen Gründen nicht anerkannt werden. Mit der Gewerkschaftszugehörigkeit sind viele Leistungen verbunden Die Gewerkschaft muss daher sicher sein, dass Sie und nur Sie die Kündigung wollen und aussprechen. Schriftlich heisst, Schreiben mit Datum und Mitgliedsnummer, gerichtet an den Bezirksverband mit eigenhändiger Unterschrift.

Bedenken Sie bitte, Mitgliedsbeiträge für die Gewerkschaft sind unabdingbar, umTarifverträge, Rahmenvereinbarungen, Lobby-Arbeit in der Politik insbesondere zu sozialen Gerechtigkeitsfragen, Migration, gleicher Lohn für gleiche Arbeit und vieles mehr durchzusetzen, ist die Gewerkschaft auf Ihren Beitrag angewiesen. Vergessen Sie bitte nicht, es geht auch um Serviceleistungen wie Rechtsschutz in allen Instanzen im Arbeits- und Sozialrecht (hier sind mehr als 360 Juristinnen und Juristen ausschließlich für Gewerkschaftsmitglieder tätig), teilweise auch im Finanz- und Verwaltungsrecht und vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg sowie den Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Deshalb ist der Mitgliedsbeitrag als Solidarbeitrag ein unverzichtbarer Beitrag für die erfolgreiche Arbeit der Gewerkschaften.

Ich habe die Firma gewechselt, warum bin ich noch Mitglied?2026-06-19T14:26:29+02:00

Die Mitgliedschaft ist nicht an Ihren Arbeitgeber gekoppelt sondern ist eine freiwillig, solidarische und eine höchstpersönliche Angelegenheit.

Nur Sie als Mitglied können die Mitgliedschaft beenden.

Weitere Fragen beantworten wir gerne in unserem

Kontakt

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder wünschen ein Angebot?
Füllen Sie einfach das folgende Formular aus – wir setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung.

Einige Fragen können wir vielleicht auch bereits in unserem Hilfe/FAQ Bereich klären. Schauen Sie doch mal vorbei.

Gewerkschaft *
Anliegen *

Dies ist nur eine unverbindliche Anfrage auf Gewährung einer Ratenzahlung. Nach Prüfung erhalten Sie eine speziell für Sie ausgestellte Ratenzahlungsvereinbarung per E-Mail oder auf dem Postweg übersandt.

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