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Hilfe2026-06-19T15:11:43+02:00

Hilfe

Hilfe & Allgemeine Fragen

Wir haben nachfolgend die Antworten auf einige häufig gestellte Fragen zusammengestellt, um Ihnen Möglichkeiten aufzuzeigen, die Forderungsangelegenheit ohne weitere Kosten und Unannehmlichkeiten aus der Welt zu schaffen.

Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben, scheuen Sie sich nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen.

Sie können uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular kontaktieren.

FAQ (Häufig gestellte Fragen)

Warum habe ich eine Mahnung erhalten?2026-07-02T16:31:36+02:00

Die Gewerkschaft hatte Sie bereits mehrfach versucht zu erreichen und mit Ihnen Rücksprache nehmen wollen. Das hat leider nicht geklappt.

Mitgliedsbeiträge sind für die Gewerkschaft unabdingbar Um Tarifverträge, Rahmenvereinbarungen, Lobby-Arbeit in der Politik insbesondere zu sozialen Gerechtigkeitsfragen, Migration, gleicher Lohn für gleiche Arbeit und vieles mehr durchzusetzen, ist die Gewerkschaft auf Ihren Beitrag angewiesen.
Vergessen Sie bitte nicht, es geht auch um Serviceleistungen wie Rechtsschutz in allen Instanzen im Arbeits- und Sozialrecht (hier sind mehr als 360 Juristinnen und Juristen ausschließlich für Gewerkschaftsmitglieder tätig), teilweise auch im Finanz- und Verwaltungsrecht und vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg sowie den Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Deshalb ist der Mitgliedsbeitrag als Solidarbeitrag ein unverzichtbarer Beitrag für die erfolgreiche Arbeit der Gewerkschaften.

Kann ich die Summe auch in Raten zahlen?2026-06-19T14:14:26+02:00

Selbstverständlich, wir bieten Ihnen die Möglichkeit, mit uns eine Ratenzahlungsvereinbarung abzuschließen. Bitte nehmen Sie hierzu mit uns Kontakt auf oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Bitte zögern Sie nicht danach zu fragen. Geben Sie einfach Ihren Ratenwunsch an.

Die Beiträge sind zu hoch2026-06-22T16:18:45+02:00

Die Beiträge errechnen sich nach Ihrem Bruttoentgelt ohne Zulagen und Überstunden. Sollten Sie im Krankengeldbezug sein, in der Ausbildung, in Rente oder Arbeitlosengeld erhalten, fotografieren oder scannen Sie die Unterlagen und senden Sie uns diese unter Angabe des Aktenzeichens per Mail oder über unser Kontaktformular zu. Wir reichen die Unterlagen an die Gewerkschaft zur Anpassung der Beiträge weiter.

Sie glauben, die Forderung ist nicht korrekt?2026-06-22T16:23:18+02:00

Sagen Sie uns, warum hier ein Fehler vorliegen sollte.

Wenn Sie die Mitgliedschaft gekündigt haben sollten, ist dies nur schriftlich statthaft. Kündigungen per Mail, WhatsApp, SMS oder per Telefon oder gar mündlich können aus satzungsrechtlichen Gründen nicht anerkannt werden. Mit der Gewerkschaftszugehörigkeit sind viele Leistungen verbunden. Die Gewerkschaft muss daher sicher sein, dass Sie und nur Sie die Kündigung wollen und aussprechen. Schriftlich heißt: Schreiben mit Datum und Mitgliedsnummer, gerichtet an den Bezirksverband mit eigenhändiger Unterschrift.

Bedenken Sie bitte: Mitgliedsbeiträge für die Gewerkschaft sind unabdingbar. Um Tarifverträge, Rahmenvereinbarungen und Lobbyarbeit in der Politik, insbesondere zu Fragen der sozialen Gerechtigkeit, Migration oder gleichem Lohn für gleiche Arbeit, durchzusetzen, ist die Gewerkschaft auf Ihren Beitrag angewiesen. Vergessen Sie bitte nicht, es geht auch um Serviceleistungen wie Rechtsschutz in allen Instanzen im Arbeits- und Sozialrecht (hier sind mehr als 360 Juristinnen und Juristen ausschließlich für Gewerkschaftsmitglieder tätig), teilweise auch im Finanz- und Verwaltungsrecht und vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg sowie den Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Deshalb ist der Mitgliedsbeitrag als Solidarbeitrag ein unverzichtbarer Beitrag für die erfolgreiche Arbeit der Gewerkschaften.

Ich habe die Firma gewechselt, warum bin ich noch Mitglied?2026-06-19T14:26:29+02:00

Die Mitgliedschaft ist nicht an Ihren Arbeitgeber gekoppelt sondern ist eine freiwillig, solidarische und eine höchstpersönliche Angelegenheit.

Nur Sie als Mitglied können die Mitgliedschaft beenden.

Ich bin seit langem krank, ist eine Beitragsanpassung möglich?2026-06-19T14:32:28+02:00

Ja natürlich.

Scannen oder fotografieren Sie bitte den Bescheid über Krankengeldbezug und senden Sie uns diesen per Mail oder über das Kontaktformular zu.

Wir geben den Bescheid weiter an Ihre Gewerkschaft.

Ich bin verrentet, wird das berücksichtigt?2026-06-19T14:33:40+02:00

Selbstverständlich.

Scannen oder fotigrafieren Sie bitte den Bescheid über Rentenbezug und senden Sie uns diesen per Mail oder über das Kontaktformular zu.

Wir geben den Bescheid weiter an Ihre Gewerkschaft.

Was passiert bei Nichtzahlung?2026-06-19T14:36:01+02:00

Das Mahnverfahren folgt dann dem gesetzlich vorgesehenen Weg.

Sollte die Mahnung unbeantwortet bleiben wird ein Mahnbescheid beantragt, später ein Vollstreckungsbescheid.

Bei Nichtzahlung wird die Forderung anschließend gerichtlich durchgesetzt.

Beachten Sie bitte, dass dieser Weg auch für die Gewerkschaft nicht einfach ist und Sie können durch Ihre aktive Mitwirkung diesen Fortgang verhindern.

Ich habe gezahlt, was nun?2026-06-19T14:37:04+02:00

Sollten Ihre Zahlungen noch nicht oder gar nicht berücksichtigt sein, bitten wir Sie freundlich einen Screenshot von den Überweisungen uns zuzumailen.

Sie können auch die Überweisungsträger fotografieren und uns zumailen oder über das Kontaktformular zusenden.

Wir geben den Bescheid weiter an Ihre Gewerkschaft.

Ich habe ein Schreiben erhalten, dabei bin ich gar kein Mitglied mehr.2026-06-19T14:38:45+02:00

Das tut uns Leid. Scannen oder fotografieren Sie bitte die Kündigung und senden Sie uns diese per Mail oder über das Kontaktformular zu.

Wir leiten sie weiter an Ihre Gewerkschaft.

Die Kündigung muss unbedingt schriftlich erfolgt sein, nicht per Mail oder Telefon.

Wie kann ich Widerspruch einlegen?2026-06-19T14:39:36+02:00

Mit dem Mahnbescheid erhalten Sie eine Anlage in gelb.

Bitte tragen Sie dort Ihren Widerspruch ein (ein Kreuz bei Widerspruch einzeichnen) und senden Sie diesen binnen 2 Wochen an das Gericht zurück.

Sollten Sie diese Frist nicht eingehalten haben, wird der Widerspruch vom Mahngericht als Einspruch gewertet und an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet.

Entstehen zusätzliche Kosten?2026-06-19T14:40:33+02:00

Duch die gerichtliche Geltendmachung entstehen die gesetzlich vorgesehenen Verfahrenskosten.

Diese sind abhängig von der Höhe der Beitragsschuld.

Was passiert nach einem Mahnbescheid?2026-06-19T14:41:09+02:00

Sollte der Mahnbescheid unwidersprochen bleiben wird ein Vollstreckungsbescheid erlassen.

Bei Nichtzahlung wird die Forderung anschließend gerichtlich durchgesetzt.

Beachten Sie bitte, dass dieser Weg auch für die Gewerkschaft nicht einfach ist. Sie können durch Ihre aktive Mitwirkung diesen Fortgang verhindern

Wie lange dauert die Bearbeitung?2026-06-19T14:43:50+02:00

Die Bearbeitung Ihrer Anfragen versuchen wir zeitnah zu erledigen.

Sollten Sie länger als 4 Wochen auf eine Antwort warten, bitte wir freundlich darum, uns eine Mail oder anderweitige Nachricht zukommen zu lassen.

Wer ist EurAA?2026-06-19T14:45:38+02:00

EurAA ist eine Rechtsanwaltskanzlei, die sich ausschließlich aus Rechtsanwälten im gewerkschaftlichen Umfeld gebildet hat.

Seit 2006 für Sie da
Wir heißen EurAA. Seit dem Jahr 2006 helfen wir Menschen bei rechtlichen Fragen.

Unsere Spezialisierung
Wir sind Experten für das Arbeitsrecht und das Sozialrecht. Das bedeutet: Wir arbeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für Betriebsräte und für Gewerkschaften. Wir kümmern uns um Ihre Rechte.
Wir stehen an Ihrer Seite
Wir arbeiten eng mit Gewerkschaften zusammen. Viele von uns haben früher selbst bei der *DGB Rechtsschutz GmbH* gearbeitet. Wir kennen die Probleme von arbeitenden Menschen ganz genau.
Faire Lösungen statt Streit vor Gericht
Wenn Sie Post von uns bekommen haben, geht es meistens um eine offene Rechnung (Forderung). Uns ist wichtig: Wir wollen keinen unnötigen Streit und keine teuren Gerichtsverfahren. Wir suchen gemeinsam nach einer fairen Lösung, die für beide Seiten passt.

Ihre Vorteile bei uns
* Persönliche Ansprechpartner: Bei uns arbeiten echte Menschen, die Ihnen zuhören. Sie können uns anrufen oder schreiben. Wir erklären Ihnen alles verständlich und ohne Druck.
* Möglichkeit zur Ratenzahlung: Wenn Sie das Geld nicht auf einmal bezahlen können, ist das kein Problem. Sie können die Summe in kleinen Teilen (Raten) abbezahlen.
* Nachträgliche Anpassung von Gewerkschaftsbeiträgen: Manchmal ändern sich die Lebensumstände. Wenn es um offene Gewerkschaftsbeiträge geht, können wir diese oft auch nachträglich anpassen.

Haben Sie Post von uns bekommen oder haben Sie Fragen? Melden Sie sich einfach bei uns. Wir finden gemeinsam einen guten Weg!

Ich habe einen Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid erhalten, trotz Ratenzahlungsvereinbarung, was ist zu veranlassen?2026-07-02T15:15:25+02:00

Sie können Widerspruch oder Einspruch (gegen den Vollstreckungsbescheid) einlegen, mit dem Hinweis Ratenzahlungsvereinbarung.

Wir werden dies respektieren. Sollte kein Rechtsbehelf von Ihnen eingelegt worden sein, ist dies nicht tragisch. Es entstehen Ihnen keine weitere Kosten, doch bitte immer unter der Bedingung, dass Sie auch die Ratenzahlungen nicht eingestellt haben, also immer zuverlässig die Ratenzahlung eingehalten haben.

Ich habe fristen versäumt, was ist zu tun?2026-06-19T14:47:39+02:00

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf per Mail oder über das Kontaktformular. Wir finden eine gemeinsame Lösung

Ich beziehe Bürgergeld, was nun?2026-06-19T14:48:38+02:00

Scannen oder fotografieren Sie bitte den Bescheid über Bürgergeldbezug und senden Sie uns diesen per Mail oder über das Kontaktformular.

Wir geben den Bescheid weiter an Ihre Gewerkschaft.

Ich bin alleinerziehend und kann die Beiträge nicht nachzahlen.2026-06-19T14:49:36+02:00

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf per Mail oder über das Kontaktformular.

Wir finden eine gemeinsame Lösung

Ich habe gekündigt, warum soll ich noch Beiträge zahlen?2026-06-19T14:52:37+02:00

Die Kündigungsfrist ist zu berücksichtigen.

Scannen oder fotografieren Sie bitte die Kündigung und senden Sie uns diese per Mail oder über das Kontaktformular zu.

Wir leiten sie weiter an Ihre Gewerkschaft.

Die Kündigung muss unbedingt schriftlich erfolgt sein, nicht per Mail oder Telefon

Die Beiträge sind falsch berechnet?2026-06-19T14:53:40+02:00

Senden Sie uns Nachweise über Krankengeldbezug, Arbeitslosigkeit etc. per Mail zu. Bitte die Bescheide lesbar einscannen oder mit dem Handy fotografieren und uns vorzugsweise per E-Mail oder über das Kontaktformular übermitteln.

IG BCE: beitraege@euraa-zv.de.
IG BAU: mitteilung@euraa-zv.de.

Was ist zu tun, wenn sich meine Anschrift geändert hat?2026-06-19T14:57:10+02:00

Bitte teilen Sie uns jede Änderung Ihrer Daten (Name, Adresse, Telefonnummer oder Bankverbindung) umgehend mit.

Schreiben Sie uns per Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ich habe eine Ratenzahlungsvereinbarung abgeschlossen und kann die Frist nicht einhalten?2026-06-19T14:59:23+02:00

Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie eine von uns gesetzte Zahlungsfrist oder einen vereinbarten Zahlungstermin nicht einhalten können. So vermeiden Sie weitere Schritte, die erneut Kosten verursachen.

Schreiben Sie uns per Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Bin ich verpflichtet die Gesamtsumme zu zahlen?2026-06-19T15:00:06+02:00

Ja. Gemäß §286 BGB hat der Schuldner dem Gläubiger den durch den Verzug entstehenden Schaden zu ersetzen.

Dies gilt auch für die Kosten der Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltsbüros.

Sollten Sie weitere Fragen haben, bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Ob telefonisch, per Mail, oder über unser Kontaktformular

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