Hilfe
Hilfe & Allgemeine Fragen
Wir haben nachfolgend die Antworten auf einige häufig gestellte Fragen zusammengestellt, um Ihnen Möglichkeiten aufzuzeigen, die Forderungsangelegenheit ohne weitere Kosten und Unannehmlichkeiten aus der Welt zu schaffen.
Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben, scheuen Sie sich nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Sie können uns per Telefon oder E-Mail kontaktieren.
FAQ (Häufig gestellte Fragen)
Wenn wir Sie wegen einer Forderung angeschrieben haben, sollten Sie sich umgehend mit uns in Verbindung setzen. Sie können uns schreiben, eine E-Mail senden, uns anrufen oder Sie benutzen unser Kontaktformular.
Versuchen Sie mit uns gemeinsam eine Lösung zu finden, um Ihre Forderungsangelegenheit aus der Welt zu schaffen. Mit etwas gutem Willen lässt sich hierfür sicherlich ein vernünftiger Weg finden, der weitere Kosten und Unannehmlichkeiten verhindert.
Ja. Gemäß §286 BGB hat der Schuldner dem Gläubiger den durch den Verzug entstehenden Schaden zu ersetzen. Dies gilt auch für die Kosten der Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltsbüros.
Senden Sie uns Nachweise über Krankengeldbezug, Arbeitslosigkeit etc. per Mail zu. Bitte die Bescheide lesbar einscannen oder mit dem Handy fotografieren und uns vorzugsweise per E-Mail übermitteln.
IG BCE: beitraege@euraa-zv.de.
IG BAU: mitteilung@euraa-zv.de.
Bitte teilen Sie uns jede Änderung Ihrer Daten (Name, Adresse, Telefonnummer oder Bankverbindung) umgehend mit.
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie eine von uns gesetzte Zahlungsfrist oder einen vereinbarten Zahlungstermin nicht einhalten können. So vermeiden Sie weitere Schritte, die erneut Kosten verursachen.
Ja, wir bieten Ihnen die Möglichkeit, mit uns eine Ratenzahlungsvereinbarung abzuschließen. Bitte nehmen Sie hierzu mit uns Kontakt auf oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

