Sie können Widerspruch oder Einspruch (gegen den Vollstreckungsbescheid) einlegen, mit dem Hinweis Ratenzahlungsvereinbarung.

Wir werden dies respektieren. Sollte kein Rechtsbehelf von Ihnen eingelegt worden sein, ist dies nicht tragisch. Es entstehen Ihnen keine weitere Kosten, doch bitte immer unter der Bedingung, dass Sie auch die Ratenzahlungen nicht eingestellt haben, also immer zuverlässig die Ratenzahlung eingehalten haben.