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Wenn Sie die Mitgliedschaft gekündigt haben sollten, ist dies nur schriftlich statthaft. Kündigungen per Mail, WhatsApp, SMS oder per Telefon oder gar mündlich können aus satzungsrechtlichen Gründen nicht anerkannt werden. Mit der Gewerkschaftszugehörigkeit sind viele Leistungen verbunden. Die Gewerkschaft muss daher sicher sein, dass Sie und nur Sie die Kündigung wollen und aussprechen. Schriftlich heißt: Schreiben mit Datum und Mitgliedsnummer, gerichtet an den Bezirksverband mit eigenhändiger Unterschrift.

Bedenken Sie bitte: Mitgliedsbeiträge für die Gewerkschaft sind unabdingbar. Um Tarifverträge, Rahmenvereinbarungen und Lobbyarbeit in der Politik, insbesondere zu Fragen der sozialen Gerechtigkeit, Migration oder gleichem Lohn für gleiche Arbeit, durchzusetzen, ist die Gewerkschaft auf Ihren Beitrag angewiesen. Vergessen Sie bitte nicht, es geht auch um Serviceleistungen wie Rechtsschutz in allen Instanzen im Arbeits- und Sozialrecht (hier sind mehr als 360 Juristinnen und Juristen ausschließlich für Gewerkschaftsmitglieder tätig), teilweise auch im Finanz- und Verwaltungsrecht und vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg sowie den Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Deshalb ist der Mitgliedsbeitrag als Solidarbeitrag ein unverzichtbarer Beitrag für die erfolgreiche Arbeit der Gewerkschaften.