Das Mahnverfahren folgt dann dem gesetzlich vorgesehenen Weg.
Sollte die Mahnung unbeantwortet bleiben wird ein Mahnbescheid beantragt, später ein Vollstreckungsbescheid.
Bei Nichtzahlung wird die Forderung anschließend gerichtlich durchgesetzt.
Beachten Sie bitte, dass dieser Weg auch für die Gewerkschaft nicht einfach ist und Sie können durch Ihre aktive Mitwirkung diesen Fortgang verhindern.

