Mit dem Mahnbescheid erhalten Sie eine Anlage in gelb.

Bitte tragen Sie dort Ihren Widerspruch ein (ein Kreuz bei Widerspruch einzeichnen) und senden Sie diesen binnen 2 Wochen an das Gericht zurück.

Sollten Sie diese Frist nicht eingehalten haben, wird der Widerspruch vom Mahngericht als Einspruch gewertet und an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet.