Duch die gerichtliche Geltendmachung entstehen die gesetzlich vorgesehenen Verfahrenskosten.
Diese sind abhängig von der Höhe der Beitragsschuld.
Duch die gerichtliche Geltendmachung entstehen die gesetzlich vorgesehenen Verfahrenskosten.
Diese sind abhängig von der Höhe der Beitragsschuld.