Sollte der Mahnbescheid unwidersprochen bleiben wird ein Vollstreckungsbescheid erlassen.

Bei Nichtzahlung wird die Forderung anschließend gerichtlich durchgesetzt.

Beachten Sie bitte, dass dieser Weg auch für die Gewerkschaft nicht einfach ist. Sie können durch Ihre aktive Mitwirkung diesen Fortgang verhindern